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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B   

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https://dejure.org/2012,30785
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B (https://dejure.org/2012,30785)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B (https://dejure.org/2012,30785)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. September 2012 - L 6 AS 1895/11 B (https://dejure.org/2012,30785)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn im Kenntnisstand und in den Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (vgl. BVerfG Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 16 m.w.N.).

    In einem solchen Fall wird ein vernünftiger Rechtsuchender regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können (vgl. BVerfG Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 - juris Rz. 18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    Dabei kann den Klägern nicht entgegengehalten werden, dass es bereits "Musterverfahren" gibt, die beim BSG anhängig sind (so: LSG NRW Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    In der besonderen Situation, in der das BVerfG bereits die Rahmenbedingungen für die Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe ab Januar 2011 aufgezeigt und skizziert hat, wird nur das BVerfG abschließend über die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit der Verfassung befinden können (LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (vgl. BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rz. 29 - BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Ist dies der Fall, muss die bedürftige Person die Möglichkeit haben, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren zu vertreten und ggf. Rechtsmittel einlegen zu können (BVerfG Beschluss vom 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 - juris Rz. 9 - NJW-RR 2002, 793).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Vorliegend sind die für den Monat Januar 2011 bewilligten Regelleistungen im Streit, für welche die Kläger geltend machen, dass die der Berechnung der Regelleistungen zugrunden liegenden Normen (§§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II) nicht mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG sowie den Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - in Einklang zu bringen seien.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2012 zu den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aktenzeichen: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012) kann zudem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Kläger selbst bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der seit 01.01.2011 geltenden Regelbedarfe keine höheren Leistungen für die Vergangenheit zu erwarten hätten.
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Lässt sich die anwaltliche Beratung ohne wesentliche Änderungen auf alle übrigen Fälle übertragen, so gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtsuchenden für jeden einzelnen Gegenstand erneut einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 - juris Rz. 16).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
    Ein Fachgericht, das § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt damit die Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfG vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, vom 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04 - und 04.02.2004 - 1 BvR 596/03 - alle juris).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453 ff) handelte es sich zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages am 22.09.2011 noch um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (Beschluss des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss des Senats vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 L 12 AS 1862/11 B ; Beschluss vom 12.07.2012 L 7 AS 813/12 B ; Beschluss vom 06.08.2012 L 19 AS 734/12 B ).

    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.07.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B und vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B).

    Denn für solche ist zu unterstellen, dass auch ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise keinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen mehr beauftragen würde (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Einem diesbezüglichen Verfahren kann nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B m.w.N.; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 09.08.2012 - L 7 AS 617/12 B; Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B, aA Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B).

    Unabhängig von der Frage, ob die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ist (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 09.08.2012 - L 7 AS 617/12 B), kann die bisher ergangene Entscheidung des BSG zu den Regelsätzen für Alleinstehende, die bei Entscheidungsreife des PKH-Antrags im vorliegenden Fall noch nicht vorlag, nicht unmittelbar auf den Fall der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Kläger übertragen werden.

    Den Klägern kann dabei nicht entgegengehalten werden, dass es bereits "Musterverfahren" beim Bundessozialgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze gibt (so auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B, a.A. LSG NRW Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
    Ob auch nach Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht noch anhängige Vorlageverfahren (1 BvL 10/12) noch hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II bestehen (verneinend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B; Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12; bejahend Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B ), kann hier aber ebenso dahinstehen, wie die Frage, ob der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hier trotz der erst am 07.08.2012 eingegangenen Klagebegründung und der erst am 16.07.2012 vollständig vorgelegten PKH-Unterlagen bereits vor Verkündung des BSG-Urteils entscheidungsreif war oder nicht.

    In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 6 AS 311/13
    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.7.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B und vom 28.9.2012 - L 6 AS 1895/11 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 6 AS 1569/12
    Erst nach Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe steht fest, dass eine dem Rechtsschutzbegehren entgegenstehende höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, gegen die nicht schlüssig dargelegt worden ist, dass diese Rechtsprechung nicht zutreffend oder im speziellen Fall nicht anwendbar sei (zur Bewilligung von PKH bei Einwendungen gegen die Höhe der Regelleistung vor Veröffentlichung der schriftlichen Begründung der Urteile des BSG vom 12.7.2012 vergl. auch Beschlüsse des Senats vom 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11 B und vom 28.9.2012 - L 6 AS 1895/11 B).
  • SG Berlin, 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - fehlende hinreichende

    Ebenso wenig lässt sich - entgegen der Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2012, Az: L 6 AS 1895/11 B - eine Erfolgsaussicht in Hinblick auf die Gewährung höherer Leistungen daraus herleiten, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 zu den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (Aktenzeichen: 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) eine Übergangsregelung dergestalt getroffen hat, dass die Höhe der Geldleistungen auch im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes entsprechend den Grundlagen der Regelungen für den Bereich des SGB II und SGB XII zu berechnen seien und angeordnet hat, dass dies rückwirkend für nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 gelte und im Übrigen für die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung nachgekommen ist.
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